Mitgliederversammlung: Künstler sind jetzt ordentliche Mitglieder

Die jährliche Mitgliederversammlung des Airbrush-Fachverbandes e.V., die am 21.10.2016 in Bochum stattfand, legte den Grundstein für eine maßgebliche Umstrukturierung des Verbandes: Die bisherige Unterscheidung von ordentlichen und sogenannten korrespondierenden Mitgliedern entfällt in Zukunft. Die Versammlung beschloss eine Satzungsänderung, der zufolge auch Künstler und Airbrush-Anwender zukünftig den Status des ordentlichen Mitglieds genießen. Damit sind sie auf der Mitgliederversammlung auch stimmberechtigt und können sich in Vorstandsämter wählen lassen. Mit dem geänderten Mitgliedsstatus geht auch eine Anpassung der Beitragsordnung einher. Sie berücksichtigt zukünftig u.a. die Kleinunternehmerregelung und ermöglicht durch zusätzliche Einkommensstufen auch weniger finanzkräftigen Airbrush-Unternehmen, Mitglied im Airbrush-Fachverband e.V. zu werden.

Die Satzungsänderung wird derzeit beim Vereinsregister eingereicht und wird schrittweise in Broschüren, Webseite etc. umgesetzt.